Leitung (w/m/d) der Zentralen Einrichtung für Wissenschaft (ZEW) (A14) (Psychologe/Psychologin)
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Weitere Berufsbezeichnung: Religionswissenschaften; Geschichtswissenschaften
Stellenbeschreibung: An der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg (HfPolBW) ist am Standort Villingen-Schwenningen zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen:
Leitung (w/m/d) der Zentralen Einrichtung für
Wissenschaft (ZEW) (A14)
Die HfPolBW bildet den Nachwuchs der Polizei für alle Polizeidienststellen in Baden-Württemberg aus und garantiert die fortlaufende Weiterbildung der Polizeibediensteten. Mit über 1.200 Beschäftigten an acht Standorten werden so regelmäßig 4000 Auszubildende und Studierende als Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte ausgebildet. Die Zentrale Einrichtung für Wissenschaft (ZEW) ist eine Betriebseinrichtung der HfPolBW i. S. d. § 15 Abs. 7 Landeshochschulgesetz (LHG). Sie erbringt wissenschaftsunterstützende Dienstleistungen für die Hochschule im Rahmen der Aufgaben nach § 2 Absätze 2 und 3 der Errichtungsverordnung (ErV HfPolBW). Die ZEW ist der Präsidentin / dem Präsidenten der HfPolBW zugeordnet. Er wird in Angelegenheiten der ZEW von der Prorektorin / dem Prorektor vertreten.
Ihre Aufgaben:
· Leitung der Zentralen Einrichtung für Wissenschaft mit personeller Verantwortung.
· Unterstützung der Hochschulleitung, der Fakultäten sowie der Hochschulgremien in
· Angelegenheiten von Forschung und Lehre.
· Struktur- und Entwicklungsplanung nach § 7 LHG.
· Begleitung von (Re-) Akkreditierungsprozessen der HfPolBW.
· Pflege und Weiterentwicklung internationaler Kontakte sowie Bearbeitung von externen
· Anfragen zu Studium und Forschung.
· Forschungsförderung.
Die Übertragung weiterer Aufgaben bleibt vorbehalten.
Bewerben können sich:
· Personen mit folgenden Voraussetzungen:
· Abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung (Diplom-, Magister-, Staatsprüfungs- oder Masterstudiengang) in einem akkreditierten Studiengang der Fachrichtung Psychologie sowie einer mindestens dreijährigen, der Vorbildung entsprechenden Tätigkeit oder
· Abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung (Diplom-, Magister-, Staatsprüfungs- oder Masterstudiengang) in einem akkreditierten Studiengang der Fachrichtungen Verwaltungswissenschaften oder einer anderen für den höheren Verwaltungsdienst geeigneten Fachrichtung sowie einer anschließenden laufbahnqualifizierende Zusatzausbildung oder einer dreijährigen ihrer/seiner Fachrichtung entsprechenden Berufstätigkeit oder